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Teilnahmebedingungen

1. Gegenstand der Bedingungen; Abweichende Bedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme an Veranstaltungen der ParkAkademie Dortmund, Gemeinnützige Gesellschaft e.V. (im folgenden ParkAkademie genannt). Das Angebot wird ausschließlich nach diesen Bedingungen erbracht.

Abweichende und ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nicht, es sei denn, die AltenAkademie hätte deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Auch in der vorbehaltlosen Erbringung der Leistung durch die ParkAkademie liegt kein Anerkenntnis der von den Teilnahmebedingungen der ParkAkademie abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen des Teilnehmers.

2. Vertragsabschluss

Wenn Sie an einer der im Programmheft ausgeschriebenen Veranstaltungen teilnehmen möchten, müssen Sie sich in Textform mit dem anliegenden Vordruck oder über das Internet anmelden. Unterlagen, die zu einer Ermäßigung (Ziffer 6) berechtigen, sind der Anmeldung beizufügen. Diese Anmeldung ist verbindlich und bewirkt den Abschluss eines Vertrages mit der ParkAkademie, es sei denn, dass die AltenAkademie Ihnen ausdrücklich mitteilt, dass Ihre Anmeldung nicht angenommen werden konnte. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ablehnungen erfolgen in der Regel nur dann, wenn die angegebene Höchstteilnehmerzahl durch vorangegangene Anmeldungen erreicht ist. Wenn bei Veranstaltungen eine Anmeldefrist festgelegt ist, muss Ihre Anmeldung innerhalb dieser Frist bei der AltenAkademie eingegangen sein. Anmeldungen, die erst nach Ablauf der Anmeldefrist abgegeben werden, führen nur dann zum Vertragsabschluss, wenn die Annahme ausdrücklich erklärt worden ist. Die Veranstaltungen sind grundsätzlich für alle Altersgruppen zugänglich und unterliegen keiner Altersbeschränkung.

Es besteht die Möglichkeit zu einer einmaligen und kostenlosen "Schnupperstunde" für die Angebote der ParkAkademie; eine Ausnahme bilden hierbei die Computerkurse, Studienfahrten und Exkursionen sowie die Vorträge der Offenen ParkAkademie. Die Inanspruchnahme der "Schnupperstunde" erfolgt in Absprache mit dem Sekretariat der ParkAkademie und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung der "Schnupperstunde".

3. Leistungsinhalt

Die ParkAkademie erbringt ihre Leistungen gemäß der Beschreibung im Programmheft. Die Beschreibungen geben nur einen groben Rahmen wieder. Aufgrund individueller Ausgestaltung durch den Dozenten sind gleichnamig bezeichnete Veranstaltungen nicht völlig identisch. Sollten bei einer Veranstaltung unvorhergesehene betriebliche oder personelle Probleme auftreten, kann die ParkAkademie die Veranstaltung an einem anderen Ort oder Raum oder mit einem anderen Kursleiter durchführen. Bleibt der Grundinhalt der Veranstaltung erhalten, können Sie bei unwesentlichen Änderungen nicht wegen dieser Maßnahme vom Vertrag zurücktreten oder den Beitrag herabsetzen.

Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen kann die ParkAkademie eine Veranstaltung absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen in diesem Falle erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die ParkAkademie bestehen in diesem Fall aber nicht, es sei denn, die ParkAkademie hat die Gründe für die Absage grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten. Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl sieben Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, kann mit dem Einverständnis der Teilnehmer/innen und der pädagogischen Leitung eine Kleingruppe gebildet werden; der Teilnehmerbeitrag erhöht sich dementsprechend. Teilnehmern, die an einer solchen Kleingruppe nicht teilnehmen möchten, werden die bereits geleisteten Zahlungen wiederum erstattet.

4. Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für die Angebote der ParkAkademie ist mit dem Zustandekommen des Vertrages fällig. Das Entgelt kann wie folgt entrichtet werden:

a) durch Lastschriftverfahren (falls der ParkAkademie eine Abbuchungsgenehmigung erteilt worden ist), 
b) durch Banküberweisung, 
c) per EC-Karte in unserem Büro oder 
d) durch Barzahlung.

5. Zahlungsverzug, Rücktritt, Schadensersatz

Wenn Sie nicht zur Fälligkeit gemäß Ziffer 4 gezahlt haben, kann die ParkAkademie die Zahlung anmahnen und Ihnen eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann die ParkAkademie vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung von Ihnen fordern. Als pauschaler Schadenersatz werden 10 % des Preises in Ansatz gebracht.

6. Ermäßigung

Mitglieder der ParkAkademie erhalten auf alle Kurse eine Ermäßigung von 15 %. Eine Ermäßigung von 50 % erhalten bei Vorlage entsprechender Unterlagen:

a) Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz; 
b) Arbeitslose, deren Familieneinkommen nicht mehr als 10 % über dem Sozialhilfesatz liegt; 
c) Rentner und Ruhegeldempfänger, deren Familieneinkommen nicht mehr als 10 % über dem Sozialhilfesatz liegt.

Ausgenommen von den Ermäßigungen sind Studienfahrten, Exkursionen und Veranstaltungen mit dem Vermerk: Keine Ermäßigung!

7. Reisen

7.1. Studienreisen

Bei allen Studienreisen ist die ParkAkademie nur Vermittler, die Durchführung übernimmt ein Reiseveranstalter. Es gelten daher die Reisebestimmungen der jeweiligen Reiseveranstalter.

Eine Anmeldung zur Teilnahme an einer Studienreise muss in Textform erfolgen. Sie ist verbindlich mit dem Eingang der Anmeldung bei der ParkAkademie. 
Das Entgelt für die Studienreise ist fällig am Tag des Anmeldeschlusses. 
Wegen der Zahlung vgl. Ziff. 4 der Teilnahmebedingungen.

Unabhängig von den Bedingungen des Reiseveranstalters gilt: Ein Rücktritt von der Studienreise ist bis zum Tag des Anmeldeschlusses ohne Angabe von Gründen möglich. 
Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall ohne Abzug erstattet. 
Dies gilt auch, wenn die Studienreise mangels ausreichender Beteiligung (die Mindestteilnehmerzahl ist der Ausschreibung der jeweiligen Studienreise zu entnehmen) abgesagt werden muss.

In dem Reisepreis für Studienreisen ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Abweichende Regelungen ergeben sich möglicherweise aus den Reiseunterlagen der jeweiligen Reise.

7.2. 1-tägige Fahrten (Tagesexkursionen)

Bei allen Tagesexkursionen ist die ParkAkademie Reiseveranstalter. 
Die Anmeldung muss in Textform erfolgen. 
Sie ist verbindlich mit dem Eingang der Anmeldung bei der ParkAkademie.

Das Entgelt ist fällig am Tag der Anmeldung. 
Wegen der Zahlung vgl. Ziff. 4 der Teilnahmebedingungen.

Ein Rücktritt ist bis zum Tag des Anmeldeschlusses (siehe Ausschreibung der Tagesexkursion im Programm) ohne Angabe von Gründen möglich. 
Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall ohne Abzug erstattet. 
Dies gilt auch, wenn die 1-tägige Fahrt mangels ausreichender Beteiligung abgesagt werden muss. (Die Mindestteilnehmerzahl ist der Ausschreibung der jeweiligen Tagesexkursion im Programm zu entnehmen). 
In dem Reisepreis für 1-tägige Fahrten ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. 
Bei einem Reiserücktritt nach Anmeldeschluss kann keine Erstattung des Reisepreises erfolgen.

Abweichende Regelungen ergeben sich möglicherweise aus den Reiseunterlagen der jeweiligen Reise.

8. Datenerfassung, Vertragssprache, Vertragsdatenspeicherung

Die ParkAkademie ist zur ordnungsgemäßen Durchführung der angebotenen Leistungen darauf angewiesen, Namen, Anschrift und ggf. die Telefonnummer der Teilnehmer elektronisch zu erfassen. Diese Verfahrensweise steht auch in Ihrem Interesse, z.B. zum Zweck der Seminarabwicklung und zu einem weiteren Informationsversand. Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwenden wir nur zur Durch- und Abwicklung des Vertrages über das Seminar bzw. die Reise. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit und in dem Umfange, wie dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Mit Ihrer Anmeldung und auch mit Ihrer Teilnahme an den Veranstaltungen der ParkAkademie erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Datenverarbeitung.

Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Wenden Sie sich bitte ggf. an folgenden Kontakt:

ParkAkademie – Forum für Bildung und Begegnung e.V., Florianstraße 2, 44139 Dortmund, Telefon-Nr. 0231/121035, Fax-Nr.: 0231/121037, info@parkakademie.de.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Ihre Vertragsdaten speichern wir für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung zzgl. der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Sie können diese Daten während dieses Zeitraumes jederzeit über den oben angegebenen Kontakt anfordern.

9. Haftung

Etwaige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die ParkAkademie – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die AltenAkademie oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten/ Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt. Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für Pflichtverletzungen durch die Organe und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der ParkAkademie.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Geltendes Recht, Gerichtsstand

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Teilnahme an den Kursen der ParkAkademie einschließlich der Tagesexkursionen und Studienreisen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes, insbesondere der ROM-I-Verordnung.

Ist der Teilnehmer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Dortmund.

Stand: März 2020