Kursnummer | 144 |
Dozent |
Wolfgang Hoffmann
|
Datum | Freitag, 24.05.2024 15:00–16:30 Uhr |
Gebühr | 8,00 EUR |
Treffpunkt |
ParkAkademie |
„Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten.“ Konrad Adenauer spricht diese bedeutenden Worte am 23.Mai 1949 in der Pädagogischen Akademie in Bonn. Dort hat der Parlamentarische Rat seit dem 01.09.1948 über die vorläufige Verfassung verhandelt und dabei insbesondere die Erfahrungen in der Weimarer Republik und der NS- Zeit berücksichtigt. Albert Finck, ein Mitglied des Parlamentarischen Rats aus der Pfalz, bemängelte im August 1949, dass das Grundgesetz kein „Bundeslied“ vorsehe und schlug Adenauer die 3. Strophe des 'Deutschlandliedes', 1841 von Hoffmann von Fallersleben gedichtet, als Nationalhymne vor. Als Kanzler Adenauer daraufhin bei einer Veranstaltung in Berlin die Gäste zum Singen dieser Strophe des Lieds aufforderte, empfanden viele das als Affront. Der „Hymnenstreit“ war geboren und konnte erst 1952 in einem Briefwechsel zwischen Adenauer und Bundespräsident Heuss beigelegt werden. Auch zum Hymnenstreit und zur Geschichte des Deutschlandlieds werden Ihnen im Vortrag weitere Details zur Kenntnis gebracht.
*****